I. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Erzeugnisse und Leistungen der i.safe MOBILE GmbH (im Folgenden: Lieferer), sofern nicht für bestimmte Lieferungen besondere Bedingungen gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Verträge kommen nur durch schriftlich oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Bis dahin sind Angebote des Lieferers freibleibend, soweit sie nicht befristet sind.

2. Bei ständiger Geschäftsbeziehung mit Unternehmern (§ 14 BGB) werden diese AGB in der jeweils gültigen Fassung auch dann Vertragsbestandteil, wenn nicht ausdrücklich mehr darauf Bezug genommen wird.

3. Diese AGB kommen ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


II. Lieferung, Gefahrenübergang, Lieferverzug

1. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss und vollständiger Klärung von Art und Umfang der Lieferungen oder Leistungen.

2. Wenn die Auslieferung oder die Übergabe der Lieferungen oder Leistungen aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird, oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht spätestens ab diesem Zeitpunkt die Gefahr auf den Besteller über.

3. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist um mindestens den Zeitraum, den die Lieferverzögerung andauert.

4.  Konventionalstrafen für Lieferverzug sind nur gültig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

5. Der Besteller darf die Annahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Verweigert der Besteller die Annahme von Lieferungen aufgrund äußerlich erkennbarer Verluste oder Schäden, muss der Besteller diese in Bild- und Schriftform dokumentieren und den Lieferer unverzüglich über den Sachverhalt informieren. Teillieferungen sind zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Schließt der Besteller Teillieferungen nicht explizit aus, so darf er die Annahme von Teillieferungen nicht verweigern.

6. Die Ausfuhren von Lieferungen aus Deutschland können der Genehmigungspflicht unterliegen. Die Lieferpflicht des Lieferers gilt vorbehaltlich des Vorliegens solcher Genehmigungen. Unterliegt eine Ausfuhr der Genehmigungspflicht, ist für das Einholen der Genehmigung immer der Versender verantwortlich.

7. Die Lieferung erfolgt EXW Lauda-Königshofen (Incoterms neueste Fassung), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ist der Lieferer zur Versendung der Lieferung verpflichtet, so ist er berechtigt, die Versandart und den Versandweg zu bestimmen. Auf Wunsch des Bestellers wird für die Lieferung eine Transportversicherung eingedeckt, die entsprechenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.

8. Die Gefahr geht – auch bei Teillieferungen –  gemäß den vereinbarten Incoterms auf den Besteller über.


III. Gewährleistung

1. Der Lieferer gewährleistet, dass die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Besteller die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich dem Lieferer gemeldet werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

2. Die Gewährleistungsdauer für alle elektronischen Geräte beträgt 24 Monate ab Auslieferung, sofern der Lieferer nicht nach gesetzlich zwingenden Vorschriften oder nach diesen AGB unbeschränkt haftet und sofern der Besteller ebenfalls der endgültige Nutzer der Ware ist. Die Gewährleistungsdauer für Zubehör- oder Verschleißteile wie beispielsweise Batterien oder Ladezubehör beträgt 6 Monate. Wurde die Ware nicht an den Nutzer direkt, sondern an einen Zwischenhändler oder anderen Geschäftspartner verkauft, so beginnt die Gewährleistungszeit nach dem Weiterverkauf an den endgültigen Verbraucher, spätestens jedoch 3 Monate nach der erstmaligen Auslieferung durch den Lieferer. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware gemäß den Sicherheitshinweisen des Lieferers zu lagern und im Zweifelsfall den Lieferer zur geeigneten Lagerung zu befragen. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung, die das Gerät anhand der Seriennummer oder IMEI-Nr. eindeutig ausweist, nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß oder Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder Nutzer die gelieferte Ware unsachgemäß verändert, öffnet oder in einer anderen Weise manipuliert.

3. Der Lieferer hat während der Gewährleistungszeit das Recht auf zweimalige kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch der Ware ist zulässig.


IV. Haftung

1. Der Lieferer haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Schäden, die vom Lieferer durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Lieferers zudem auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen dieser bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände und angesichts des Charakters der vertraglichen Vereinbarungen typischerweise rechnen musste.

3. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Lieferer nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch den Besteller nicht vermeidbar gewesen wäre.

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Lieferers sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren sich der Lieferer zur Vertragserfüllung bedient.

5. Fälle gesetzlich zwingender Haftung (z. B. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

6. Die prozessuale Beweislastverteilung bleibt von dieser Regelung unberührt.


V. Preis und Zahlung

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Listenpreise des Lieferers, sofern nichts anderes vereinbart.

2. Die Preise gelten EXW Lauda-Königshofen (Incoterms neueste Fassung), inklusive Standardverpackung, ohne Versicherung, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

3. Der Lieferer wendet folgendes Standardprozedere hinsichtlich der Zahlungsbedingungen für den Besteller an: die Zahlungsbedingungen richten sich nach der Bonität des Bestellers. Der Lieferer prüft die Bonität per Online-Abfrage bei einem anerkannten Kreditversicherer. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, gilt als Zahlungsbedingung 30 Tage netto nach Rechnungsdatum. Nähert sich die Gesamtsumme offener Rechnungen dem vom Kreditversicherer vorgeschlagenen Kreditlimit, werden weitere Lieferungen, durch die der Kontostand des Bestellers beim Lieferer das Kreditlimit übersteigen würde, gegen Vorkasse vorgenommen.

4. Die Abtretung von Forderungen gegenüber dem Lieferer an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers ausgeschlossen.

5. Der Besteller kann nur solche Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.

6. Der Lieferer hat das Recht zur Aussetzung der Lieferung, wenn bei Auslandsgeschäften etwaige Währungsturbulenzen dem Lieferer Währungsnachteile von mehr als 10 % bringen.

7. Bei Verzug der Zahlung schuldet der Besteller Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins der EZB.


VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers und sind vom Besteller herauszugeben, wenn der Lieferer vom Vertrag zurückgetreten ist.

2. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderung des Lieferers an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung an.

3. Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für den Lieferer einziehen, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Das Recht des Lieferers, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt.

4. Der Besteller wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an den Lieferer abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf die Rechte des Lieferers hinweisen.

5. Ist der Besteller mit einer oder mehrerer Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Besteller nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.

6. Die in Eigentum des Lieferers stehende Vorbehaltsware ist vom Besteller gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an den Lieferer abgetreten.


VII. Schutzrechte

1. An allen Angebotsunterlagen sowie an allen Unterlagen und Informationen, die der Besteller im Rahmen des Verkaufs- und Liefervorgangs vom Lieferer erhält, behält sich der Lieferer bestehende Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte, sowie sein Know-how vor.

2. Das Urheberrecht an vom Lieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleibt bei diesem. Veröffentlichung und Vervielfältigung, auch teilweise ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferers gestattet.

3. Sofern die Überlassung von Softwareprodukten oder Software-/Hardwarebundles Vertragsgegenstand ist, gilt Folgendes:

a. Sofern nicht anders vereinbart, räumt der Lieferer dem Besteller nicht ausschließliche, zeitlich auf die im Auftrag/Lizenzschein genannte Nutzungsdauer sowie räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Nutzungsrechte an der Software bzw. am Softwareprodukt ein. Diese umfassen das Recht, die Software zu speichern, zu laden, ablaufen zu lassen und zu diesen Zwecken zu vervielfältigen. Soweit die Anzahl gleichzeitiger Installationen und Nutzungen nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Nutzung auf eine lauffähige Installation beschränkt. §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

b. Für den Fall, dass in Softwareprodukten des Lieferers Komponenten von Open Source Software enthalten sind und an den Besteller übergeben werden, schafft der Lieferer abweichend von vorstehendem VII.3.a. lediglich die Voraussetzungen dafür, dass der Besteller Nutzungsrechte im Umfang der jeweils einschlägigen Open Source Lizenzbedingungen vom Urheber/Entwickler der Open Source Software erwerben kann. Eine Einräumung von Nutzungsrechten durch den Lieferer an den Besteller findet in diesem Fall nicht statt. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe – auch im Konzern – von Software, die Open Source Komponenten enthält, die Pflicht auslöst, die Lizenzbedingungen der jeweils einschlägigen Open Source Komponente einzuhalten. Dies umfasst regelmäßig die Mitlieferung von Lizenztexten, Copyright- und Änderungsvermerken sowie ggf. auch die Bereitstellung von Source Codes, sofern die Lizenzbedingungen der betroffenen Open Source Komponente dies vorsehen.

c. Softwareprodukte des Lieferers können durch Urheberrechtsgesetze oder durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz von immateriellem Eigentum geschützt sein. Der Lieferer behält ihm zustehende Urheberrechte und andere Schutzrechte an dem Softwareprodukt; es werden lediglich Rechte zur Nutzung des jeweiligen Softwareprodukts im vereinbarten Umfang eingeräumt. Alle sonstigen über den geregelten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte verbleiben im Zweifel beim Lieferer. Der Besteller ist insbesondere nicht berechtigt, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise Unterlizenzen an Dritte zu vergeben, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als Software as a Service. Das Recht des Bestellers zur Weiterveräußerung der im Wege eines Kaufgeschäfts erworbenen Programmkopie an einen Dritten unter Aufgabe seines eigenen Rechts, die Software zu nutzen, bleibt unberührt. Im Softwareprodukt enthaltene Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

 

VIII. Datenspeicherung

Die Datenschutzerklärung des Lieferers ist hier zu finden.


IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Für an den Lieferer erteilte Aufträge gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

 

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien solche Regelungen vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

ERP-Nr. (UIN): FR346236_05NQBJ

 

Stand 1. Januar 2023

 

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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen Ihnen (nachfolgend auch „KUNDE“ genannt) und uns, der i.safe MOBILE GmbH, i_Park Tauberfranken 10, 97922 Lauda-Königshofen, Deutschland (nachfolgend „wir/uns“ oder auch „ANBIETER“ genannt) bezüglich der Nutzung der i.safe MOBILE App World sowie der Bezugs- und Installationsmöglichkeit der in der i.safe MOBILE App World verfügbaren Apps (nachfolgend „APPS“). KUNDE und ANBIETER werden nachfolgend einzeln auch „VERTRAGSPARTEI“ oder gemeinsam „VERTRAGSPARTEIEN“ genannt.

1.2 Für die Nutzung der i.safe MOBILE App World und der dort verfügbaren APPS gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen keine Regelung getroffen ist, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der i.safe MOBILE GmbH in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung; diese sind abrufbar unter https://www.isafe-mobile.com/de/agb.

1.3 Ergänzend gelten die Vertrags- und Lizenzbedingungen der Softwarehersteller der APPS (nachfolgend „APP-Hersteller“), die der KUNDE gesondert gegenüber dem jeweiligen APP-Hersteller akzeptiert (Nutzungsvoraussetzung nach Ziff. 2.3).

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. i.safe MOBILE app world angebot

2.1 Mit Akzeptieren der Nutzungsbedingungen kommt ein Vertragsverhältnis zwischen uns als ANBIETER und dem KUNDEN zustande, und der KUNDE erwirbt die allgemeine Berechtigung zur Nutzung der i.safe MOBILE App World sowie zum Bezug von APPS aus der i.safe MOBILE App World im Umfang nach Ziff. 4. Hierdurch wird jedoch weder eine Pflicht des KUNDEN zum Einsatz bzw. zur Nutzung bestimmter APPS begründet, noch die Pflicht von uns oder der APP-Hersteller zum Angebot derselben.

2.2 Wir stellen dem KUNDEN lediglich die Datengrundlage für den Download und die Installation der APPS auf dessen Endgeräten zur Verfügung. APPS können über die i.safe MOBILE App World lediglich als Datenpaket heruntergeladen und auf dem Endgerät des KUNDEN installiert werden.

2.3 Zur Nutzung installierter APPS in dem vom KUNDEN benötigten Umfang auf dessen Endgeräten ist der Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrags mit der Einräumung von gesonderten Nutzungsrechten für die betreffenden APPS erforderlich; Lizenzvertrag und Lizenzerwerb muss der KUNDE gesondert bei dem jeweiligen APP-Hersteller anfragen und von diesem beziehen. Wir sind weder Anbieter noch Reseller dieser APP-Hersteller-Lizenzen und nehmen keine Prüfung derselben vor. Verträge über diese Lizenzen kommen ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen APP-Hersteller zu Stande; wir sind bezüglich dieses gesonderten Vertragsverhältnisses zwischen KUNDEN und APP-Hersteller kein Vertragspartner.

2.4 Nutzungsinformationen, System-, Installations- und Kompatibilitätshinweise zu den APPS ergeben sich aus den spezifischen Beschreibungen der jeweiligen APP-Hersteller, die regelmäßig auf deren Webseiten oder über die jeweilige APP abrufbar sind. Wir unterstützen durch eine interne Prüfung insofern, als nur mit dem jeweiligen Endgerät kompatible APPS über die i.safe MOBILE App World zum Download angeboten werden.

 

3. Nutzung der i.safe mobile app world und zugang zum app-angebot, bestellungen

3.1 Die i.safe MOBILE App World richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher. Berechtigt zum Zugang zur i.safe MOBILE App World sind ausschließlich die von uns hierzu auf Basis dieser Nutzungsbedingungen autorisierten KUNDEN; die Autorisierung erfolgt, indem auf den hierfür vorgesehenen Endgeräten des KUNDEN die App der i.safe MOBILE App World von uns zur Nutzung freigeschaltet ist. KUNDEN können nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und Personengesellschaften sein, die Kaufleute im Sinne des HGB sind und in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln.

3.2 Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der i.safe MOBILE App World kommt zustande, indem der KUNDE die auf seinem Endgerät vorinstallierte App der i.safe MOBILE App World aufruft und diese auf seinem Endgerät ausführt. Die Nutzung der i.safe MOBILE App World, sofern dieser auf dem Endgerät des KUNDEN freigeschaltet ist, ist kostenlos möglich.

3.3 APP-Angebote in der i.safe MOBILE App World sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und stellen rechtlich eine Aufforderung an den KUNDEN dar, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Download und die Installation der APP auf dem Endgerät des KUNDEN abzugeben. Der KUNDE gibt ein solches Angebot ab, indem er die in der i.safe MOBILE App World dafür vorgesehene Schaltfläche anklickt, ggf. nach vorheriger Angabe der hierfür erforderlichen Zusatzangaben (z.B. zum Umfang der Bestellung). Ein Nutzungsvertrag über die Leistungserbringung kommt erst mit Abschluss des dafür vorgesehenen Bestellprozesses zustande.

3.4 Anforderungen des KUNDEN über die i.safe MOBILE App World bezüglich Download und Installation von APPS gelten als verbindliches Vertragsangebot über die Bereitstellung der Installationsmöglichkeit der jeweiligen APP. Anforderungen können durch Absenden einer elektronischen Erklärung erfolgen, wofür der KUNDE die folgenden Schritte in der i.safe MOBILE App World durchläuft:

  • Aufruf der i.safe MOBILE App World auf dem jeweiligen Endgerät des KUNDEN
  • Aufruf der vom KUNDEN gewünschten APP in der i.safe MOBILE App World
  • Klick auf die Schaltfläche „Installieren“ und Befolgen der weiteren Anweisungen auf dem Bildschirm des vom KUNDEN genutzten Endgeräts

 

Mit Klick auf die Schaltfläche „Installieren“ gibt der KUNDE sein Angebot ab und erklärt sich mit der Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden. Sofern ein autorisierter Mitarbeiter des KUNDEN das Angebot über die i.safe MOBILE App World für den KUNDEN abgibt, versichert er ausreichende Vertretungsmacht des KUNDEN für die Abgabe des Angebots.

Die Annahme des Angebots können wir entweder durch die erste für den KUNDEN erkennbare Erfüllungshandlung (z. B. durch Freigabe des Downloads der vom KUNDEN ausgewählten APP) oder durch eine separate Annahmebestätigung erklären. Die Verpflichtung des KUNDEN nach Ziff. 2.3, eine Lizenz über die Nutzung der APP beim jeweiligen APP-Hersteller zu erwerben, bleibt unberührt.

3.5 Der KUNDE kann sich den Vertragstext (diese Nutzungsbedingungen) über die Funktionen seines Browsers ausdrucken oder abspeichern. Der jeweils aktuelle Stand dieser Nutzungsbedingungen ist zudem unter https://www.isafe-mobile.com/de/agb abrufbar.

 

4. Nutzungsrechte

4.1 Nach Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der KUNDE Zugriff auf die bestellte APP und kann diese aus der i.safe MOBILE App World herunterladen und auf seinem Endgerät installieren. Der KUNDE erhält hierzu lediglich ein nicht ausschließliches Recht zur Vervielfältigung eingeräumt, das ihm den Download und die Installation der APP auf seinem Endgerät für die Nutzung im Betrieb des KUNDEN gestattet. Für die umfängliche Nutzung der APP auf dem Endgerät des KUNDEN ist eine gesonderte Lizenz mit dem APP-Hersteller gemäß Ziff. 2.3 erforderlich.

4.2 Dem KUNDEN werden bestellte APPS im Objektcode zum Download zur Verfügung gestellt. Der KUNDE erhält weder Software im Quellcode übergeben oder übertragen noch Zugriff oder entsprechende Rechte hierauf.

4.3 Die Einräumung des Nutzungsrechts beginnt mit Abschluss des Nutzungsvertrages und Installation der jeweiligen APP und erfolgt zeitlich beschränkt auf die gesondert mit dem jeweiligen APP-Hersteller zu vereinbarende Zeitdauer.

4.4 Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt räumlich unbeschränkt, sofern sich aus dem Lizenzvertrag zwischen KUNDE und APP-Hersteller nichts anderes ergibt.

4.5 Die i.safe MOBILE App World und APPS sind durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz von immateriellem Eigentum geschützt. Darin enthaltene Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

4.6 Alle Rechte an und im Hinblick auf sämtliche Gegenstände von Rechten und schutzfähigen Inhalten verbleiben beim ursprünglichen Rechtsinhaber. Bezüglich der APPS bleibt der jeweilige APP-Hersteller Inhaber aller Rechte an der Software. Über diese Nutzungsbedingungen hinausgehende Nutzungsrechte oder sonstige Rechte, gleich welcher Art, werden dem KUNDEN weder eingeräumt noch ergibt sich hieraus eine entsprechende Pflicht, derartige Rechte einzuräumen. Insbesondere ist der KUNDE nicht berechtigt, die jeweilige APP zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder Dritten auf sonstige Art und Weise bereitzustellen oder Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

4.7 Ein Recht zur Bearbeitung der jeweiligen APP wird dem KUNDEN nicht eingeräumt. Der KUNDE ist nicht berechtigt, APPS, Teile hiervon, den Zugang hierzu oder das auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen eingeräumte Vervielfältigungsrecht an Dritte zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen oder einfache oder ausschließliche Lizenzen an der jeweiligen APP oder an Teilen hiervon bzw. hinsichtlich des ihm eingeräumten Vervielfältigungsrechts Dritten einzuräumen.

4.8 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen können insbesondere für die Nutzung der APPS weitere spezielle Lizenzbestimmungen zur Anwendung kommen, einschließlich Open Source Lizenzbestimmungen und Lizenzbestimmungen von Drittanbietern wie der APP-Hersteller, auf die der KUNDE z.B. in produktspezifischen Bedingungen oder in den jeweiligen Lizenzbedingungen der APP-Hersteller hingewiesen wird.

4.9 Der KUNDE verpflichtet sich, uns bei der Nutzung von ihm bestellter APPS bekannt werdende Fehler unverzüglich mitzuteilen.

4.10 Dem KUNDEN ist es untersagt,

  • Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Funktionalität der i.safe MOBILE App World und/oder der APPS zu beeinträchtigen, insbesondere die i.safe MOBILE App World übermäßig zu belasten;
  • die i.safe MOBILE App World und/oder die APPS in missbräuchlicher Art zu nutzen, insbesondere Viren, Trojaner oder andere bösartige Software, Massen-Emails, unerbetene Werbe- oder andere vom Empfänger unerwünschte Kommunikation anzubieten, zu übertragen, oder zu deren Übersendung aufzufordern;
  • bei Nutzung der i.safe MOBILE App World und/oder der APPS Verstöße gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu begehen.

 

Die VERTRAGSPARTEIEN sind sich darüber bewusst, dass Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der KUNDE wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

4.11 Die VERTRAGSPARTEIEN sind sich darüber bewusst, dass Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der KUNDE wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

5. Installation, support, schulung, pflege

5.1 Wir schulden außerhalb des Bezugs- und Installationsweges über die i.safe MOBILE App World weder eine Implementierung oder Installation von APPS noch Support Services, Schulung oder Pflege.

5.2 Der KUNDE ist verpflichtet, Aktualisierungen der bezogenen APPS selbst vorzunehmen. Wir werden den KUNDEN über die Verfügbarkeit solcher Aktualisierungen in angemessener Form hinweisen, zur Aktualisierung auffordern sowie über die Folgen einer unterlassenen Installation informieren.

5.2 Wir bzw. die APP-Hersteller sind jederzeit zu Änderungen an der i.safe MOBILE App World bzw. an den APPS, die über eine Aktualisierung hinausgehen, berechtigt. Dies ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn die Änderung notwendig ist, um die i.safe MOBILE App World und/oder die APPS an eine neue technische Umgebung oder an erhöhte Nutzerzahlen anzupassen, oder wenn eine solche Änderung aus anderen wichtigen betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.

 

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Die Nutzung der i.safe MOBILE App World ist auf unbestimmte Zeit möglich und kann jederzeit beendet werden.

6.2 Die Modalitäten zu Dauer und Kündigung des Nutzungsvertrages bzgl. bezogener APPS ergeben sich aus dem gesondert vom KUNDEN zu schließenden Lizenzvertrag des jeweiligen APP-Herstellers.

6.3 Das Recht der VERTRAGSPARTEIEN zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

6.4 Jede Kündigung bedarf einer ausdrücklichen Erklärung gegenüber der anderen VERTRAGSPARTEI zumindest in Textform (zum Beispiel per E-Mail).

6.5 Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Nutzungsvertrages endet die Einräumung des Vervielfältigungsrechts und der KUNDE hat die Nutzung des Angebots aufzugeben.

6.6 Setzt der KUNDE nach Ende der Laufzeit des Vertrages den Gebrauch der i.safe MOBILE App World und/oder der APPS oder die Inanspruchnahme des auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Vervielfältigungsrechts ungeachtet vorstehender Verpflichtungen fort, so ist damit keine stillschweigende Verlängerung des Vertrages verbunden.

 

7. beschaffenheit und verfügbarkeit der i.safe mobile app world, datenschutz und datensicherheit

7.1 Inhalt und Beschaffenheit unserer Leistungsangebote ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Produktbeschreibung und diesen Nutzungsbedingungen. Soweit nicht in der jeweiligen Produktbeschreibung oder diesen Nutzungsbedingungen anderweitig geregelt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

7.2 Wir treffen angemessene Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, um schädliche Einwirkungen der i.safe MOBILE App World und der APPS auf die Nutzerumgebung des KUNDEN zu vermeiden und eine hinreichende Datensicherheit zu gewährleisten. APPS werden insbesondere vor Zugänglichmachung in der i.safe MOBILE App World auf Kompatibilität und Einsatzmöglichkeit auf den vom KUNDEN eingesetzten Endgeräten überprüft.

7.3 Wir haben keinen Einfluss auf die Nutzung der i.safe MOBILE App World durch den KUNDEN und von diesem bezogener APPS. Gleiches gilt für die Verarbeitung und Nutzung der APPS in der Sphäre des KUNDEN auf dessen Endgeräten, die sich insbesondere nach den in den Vertragsbedingungen der jeweiligen APP-Hersteller vorgesehenen Einsatzzwecken und nach den ansonsten geltenden gesetzlichen Bestimmungen richtet.

7.4 Die auf Endgeräten von KUNDEN eingesetzten APPS können sich insbesondere auf Methoden, Verfahren und Arbeitsabläufe in der Sphäre des KUNDEN auswirken und je nach Einsatzkontext und Tätigkeitsfeld des KUNDEN ggf. auch für die Ansteuerung und Konfiguration von Maschinen und Anlagen des KUNDEN genutzt werden, die bestimmte Auswertungsprozesse oder die Fertigung von Arbeitsergebnissen beeinflussen. Die APPS sind lediglich als Unterstützung bzw. als Hilfsmittel gedacht und können keine selbständige Prüfung und/oder ein kritisches Urteil des KUNDEN und seiner autorisierten Nutzer darüber ersetzen, ob und welche organisatorischen und technischen Maßnahmen im Hinblick auf vorbezeichnete Einsatzkontexte zu treffen sind. Wir übernehmen insbesondere keine rechtliche Prüfung dahingehend, ob die vom KUNDEN ggf. auf Basis von APPS geplanten Maßnahmen rechtmäßig sind, z.B. im Hinblick auf datenschutz- oder arbeitsrechtliche Aspekte. Der KUNDE ist für den Einsatz des Angebots über die i.safe MOBILE App World und der APPS alleine verantwortlich.

7.5 Bestimmte Verfügbarkeiten und Service-Level gelten nur, soweit diese Bestandteil der jeweiligen Angebotsbeschreibung sind. Im Übrigen bemühen wir uns mit marktüblicher Professionalität darum, Unterbrechungen im Betrieb der i.safe MOBILE App World und des hierüber verfügbaren APP-Angebots möglichst gering zu halten.

7.6 Uns trifft keine Verantwortung für die Nichtverfügbarkeit oder die Fehlfunktionen der i.safe MOBILE App World oder des hierüber verfügbaren APP-Angebots, die

7.6.1 auf Ursachen zurückgehen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Aufstände, Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen, Pandemie, Netz- oder Geräteausfälle, u.a. am Standort des KUNDEN oder zwischen dem Standort des KUNDEN und dem von uns genutztem Rechenzentrum);

7.6.2 aus der Nutzung von Diensten, Hardware oder Software hervorgehen, die nicht von uns bereitgestellt oder ausdrücklich anerkannt wurden, darunter u.a. Probleme im Zusammenhang mit unzureichender Bandbreite oder Software bzw. Diensten Dritter;

7.6.3 durch die Verwendung der i.safe MOBILE App World und/oder APPS durch den KUNDEN verursacht wurden, nachdem wir den KUNDEN angewiesen haben, die bisherige Nutzung zu ändern und der KUNDE die Verwendung nicht wie angewiesen geändert hat;

7.6.4 durch die nicht autorisierte Handlung (einschließlich fehlerhafter Eingaben) oder Unterlassung einer erforderlichen Handlung des KUNDEN oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Vertragspartner oder Lieferanten oder durch andere Personen verursacht wurden, die sich Zugriff auf die i.safe MOBILE App World und/oder auf die darüber angebotenen APPS verschafft haben, oder die auf andere Weise durch die Nichtbefolgung angemessener Sicherheitsverfahren durch den KUNDEN verursacht werden;

7.6.5 durch das Versäumnis des KUNDEN, erforderliche Konfigurationen einzuhalten, verursacht wurden oder aufgrund einer Nutzung der i.safe MOBILE App World oder der APPS entstanden sind, die nicht mit den Features und Funktionen der angebotenen Leistungen vereinbar ist (z. B. Versuche, nicht unterstützte Vorgänge durchzuführen) oder nicht den von uns oder den APP-Herstellern veröffentlichten Hilfestellungen entspricht.

7.7 Wir und der KUNDE werden jeweils die auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Die Erbringung der vertraglichen Leistungsangebote erfordert grundsätzlich keine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Der KUNDE ist dafür verantwortlich und stellt durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass wir keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten.

 

8. Verantwortung und mitwirkungspflichten des kunden

8.1 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die für die jeweiligen Leistungsangebote geltenden Systemvoraussetzungen in der Betriebsumgebung des KUNDEN erfüllt sind. Insbesondere ist der KUNDE verantwortlich für

8.1.1 die Verwendung der jeweils aktuellsten Versionen der erhältlichen und eingesetzten APPS;

8.1.2 eine hinreichend leistungsfähige und unterbrechungsfreie Internetverbindung und die entsprechende Anbindung seiner Endgeräte, im Hinblick auf welche die von uns angebotenen Leistungen erbracht werden sollen;

8.2 Der KUNDE ist alleine für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der i.safe MOBILE App World verantwortlich. Insbesondere stellt der KUNDE sicher, dass der Zugang zur i.safe MOBILE App World auf dem jeweiligen Endgerät ausschließlich von autorisierten Mitarbeitern ausgeübt wird. Der KUNDE führt Buch über die von ihm bezogenen APPS und erteilt uns auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.

8.3 Der KUNDE stellt sicher, dass Download, Installation und Nutzung der APPS nur durch autorisierte Mitarbeiter erfolgt.

8.4 Für das Verhalten seiner autorisierten Mitarbeiter ist der KUNDE allein verantwortlich. Außerdem stellt der KUNDE die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch seine autorisierten Mitarbeiter sicher. Das Verhalten seiner autorisierten Mitarbeiter (einschließlich aller Nutzungshandlungen, Erklärungen und Unterlassungen) muss sich der KUNDE stets zurechnen lassen.

8.5 Im Falle eines Ausscheidens von autorisierten Mitarbeitern ergreift der KUNDE alle erforderlichen Maßnahmen, um eine ununterbrochene vertragskonforme Nutzung der i.safe MOBILE App World und der bezogenen APPS sicherzustellen.

8.6 Der KUNDE ist für die vertrags- und rechtskonforme Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Leistungsangebote in seiner Sphäre allein verantwortlich und sorgt dafür, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Insbesondere ist der KUNDE dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß Ziff. 7.7 erfüllt sind und keine Rechte Dritter (insbesondere an APPS) oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.

8.7 Für Datensicherungen ist der KUNDE allein verantwortlich, es sei denn, die Speicherung von Daten ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung mit uns.

 

9. pflichtverletzungen des kunden

9.1 Im Falle einer wesentlichen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder von Regelungen von auf deren Grundlage geschlossener Verträge – insbesondere bei Überschreitungen des Service-Nutzungsrechts (Ziff. 4) oder eines Verstoßes gegen seine Mitwirkungspflichten (Ziff. 8) – oder bei der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch den KUNDEN, die dieser zu vertreten hat, behalten wir uns vor, die Erbringung des Leistungsangebots für die Dauer der Verletzung bzw. des Verstoßes einzustellen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von uns, insbesondere auf Kündigung und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleiben hiervon unberührt.

9.2 Der KUNDE stellt uns von allen Forderungen, Ansprüchen, Aufwendungen, Kosten und Schäden frei, welche durch Handlungen und Unterlassungen des KUNDEN, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Ausübung bzw. Nichtausübung der Mitwirkungspflichten des KUNDEN (Ziff. 8), der Überschreitung des Service-Nutzungsrechts (Ziff. 4) oder der unbefugten oder rechtswidrigen Nutzung unseres Leistungsangebots verursacht werden. Der KUNDE wird uns unverzüglich schriftlich über entsprechend geltend gemachte oder drohende Forderungen, Ansprüche oder Bußgelder informieren und uns auf unsere Anforderung hin gegen die jeweilige Geltendmachung verteidigen.

 

10. freistellung, gewährleistung

10.1 Macht ein Dritter gegen den KUNDEN Ansprüche geltend, die darauf basieren, dass unser Leistungsangebot eine Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten des Dritten begründet, die wir zu vertreten haben, stellen wir den KUNDEN von allen gerichtlich rechtskräftig auferlegten Schadensersatzansprüchen und Kosten frei, sofern wir unverzüglich schriftlich auf die Geltendmachung eines solchen Anspruchs hingewiesen wurden und Informationen sowie angemessene Unterstützung geleistet wird. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass uns die Befugnis eingeräumt wird, den geltend gemachten Anspruch abzuwehren oder zu regulieren.

10.2 Gewährleistungs- und Freistellungsansprüche des KUNDEN sind ausgeschlossen

  • für unser Leistungsangebot über die i.safe MOBILE App World, das dem KUNDEN unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, außer im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen;
  • bei den in Ziff. 7.6 genannten Fällen, es sei denn, der KUNDE kann nachweisen, dass der Mangel/die Rechtsverletzung auch ohne die dort genannten Umstände eingetreten wäre;
  • insoweit als die Verletzung von Mitwirkungspflichten des KUNDEN oder das Unterlassen der unverzüglichen und detaillierten Anzeige eines Mangels in Textform für einen Schaden (mit-)ursächlich war oder der Mangel hierdurch nicht (mehr) beseitigt werden kann; die in Ziff. 10.1 genannten Voraussetzungen bleiben davon unberührt.

 

11. Haftung

11.1 Wegen der kostenfreien Bereitstellung der i.safe MOBILE App World und der darüber beziehbaren APPS haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Falle des arglisten Verschweigens von Mängeln.

11.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

11.3 Fälle gesetzlich zwingender Haftung (z.B. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

12. änderungen dieser nutzungsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der KUNDE wird über eine Einblendung in der i.safe MOBILE App World zu den geänderten Nutzungsbedingungen informiert und kann den Änderungen aktiv zustimmen.

 

13. anwendbares recht und gerichtsstand

13.1 Diese Nutzungsbedingungen und auf deren Grundlage geschlossene Verträge  unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist unser Geschäftssitz, soweit der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

14. salvatorische klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder auf deren Grundlage geschlossene Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden bzw. sollten diese Nutzungsbedingungen und auf deren Grundlage geschlossene Verträge eine Lücke enthalten, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Stand: 24.09.2024

 

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